Die Begleithundeprüfung setzt sich aus dem Verhaltenstest vor dem Gehorsamsteil auf dem Übungsplatz und der Prüfung im Verkehr zusammen.
Seit Januar 2017 gibt es beim dhv als neue Prüfungsart die Begleithundeprüfung in 3 Stufen (BGH 1-3).
Die BGH besteht im Wesentlichen aus den Elementen der Unterordnung (Abteilung B) der IPO-Prüfung. Das heißt aber auch, es gibt keine schriftliche Prüfung, und es gibt keinen Verkehrsteil. Außerdem
gibt es ein Punktesystem mit maximal 100 Punkten. Die Prüfung und der Prüfungserfolg wird wie jede andere Prüfung auch in die Leistungsurkunde eingetragen.